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Verluste · § 23 EStG · Stand Juni 2026

Krypto Verluste Steuer 2026: So nutzt Du Verluste richtig

Kurz gesagt: Krypto-Verluste sind kein Totalverlust fürs Finanzamt — Du kannst sie steuerlich nutzen, aber nur mit gleichartigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG), nicht mit Aktien oder Gehalt. Übrige Verluste werden vorgetragen. Entscheidend: Du musst die Verluste in der Erklärung angeben, damit das Finanzamt sie per Bescheid feststellt.

Wer mit Kryptowährungen handelt, kennt auch Verlustjahre. Die gute Nachricht: Verluste lassen sich steuerlich verwerten — wenn man die Regeln kennt. Der häufigste Fehler ist, Verluste gar nicht erst zu erklären und damit den Vortrag zu verschenken.

Verluste nur mit gleichartigen Gewinnen verrechenbar

Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen fallen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Sie unterliegen einer eigenen „Verrechnungswelt":

Diese Trennung ist wichtig: Ein Krypto-Verlust senkt nicht Deine Steuer auf das Gehalt, sondern wirkt nur innerhalb des § 23 EStG.

Verlustvortrag: ungenutzte Verluste gehen nicht verloren

Bleibt nach der Verrechnung innerhalb eines Jahres ein Verlust übrig, verfällt er nicht. Er wird in künftige Jahre vorgetragen und dort mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet. So kann ein schlechtes Jahr ein späteres Gewinnjahr steuerlich entlasten.

Der Schlüssel: der Feststellungsbescheid

Damit ein Vortrag funktioniert, müssen die Verluste in der Steuererklärung angegeben werden. Erst dann stellt das Finanzamt sie mit einem Bescheid gesondert fest — und nur festgestellte Verluste lassen sich später nutzen. Wer Verlustjahre einfach nicht erklärt, verschenkt damit bares Geld in der Zukunft.

Zur Gegenseite: Wie Gewinne entstehen und wann sie nach der Haltefrist steuerfrei sind, liest Du im Haltefrist-Beitrag. Und wie Staking-Rewards separat zu erfassen sind, erklärt der Staking-Beitrag.

Was Du jetzt tun solltest

  1. Verluste sauber dokumentieren: Verkäufe mit Verlust ebenso erfassen wie Gewinne — inkl. Anschaffungs- und Verkaufswerten.
  2. In der Erklärung angeben: Auch reine Verlustjahre erklären, damit der Feststellungsbescheid kommt.
  3. Vortrag im Blick behalten: Festgestellte Verluste in Gewinnjahren gezielt einsetzen.
  4. Auf DAC8 vorbereitet sein: Eine vollständige Gewinn-/Verlust-Aufstellung hilft auch beim späteren Abgleich mit den gemeldeten Börsendaten.

Häufige Fragen

Kann ich Krypto-Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen?
Nein. § 23-Verluste sind nur mit gleichartigen privaten Veräußerungsgewinnen verrechenbar, nicht mit Aktien, Kapitalerträgen oder Gehalt.
Wie funktioniert der Verlustvortrag?
Übrige Verluste werden in Folgejahre vorgetragen und dort mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet — Voraussetzung ist die gesonderte Feststellung durch das Finanzamt.
Muss ich Verluste überhaupt angeben?
Ja, wenn Du sie nutzen willst. Nur angegebene Verluste werden festgestellt und sind später verrechenbar.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information zur aktuellen Rechtslage (Stand Juni 2026) und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die konkrete Verrechnung hängt vom Einzelfall ab — etwa bei gewerblichem Handel oder gemischten Aktivitäten.

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